Allgemein

Die Kleingartenanlage besteht aus 85 Gärten mit Größen zwischen 200 m² und 400 m². Die Nummerierung der Gärten beginnt bei 1 und endet mit 87. Der Grund hierfür ist der öffentliche Spielplatz in Mitten der Anlage für den seinerzeit zwei Gartenparzellen „geopfert“ wurden. Alle Gärten sind mit fließendem Wasser ausgestattet. Teilweise auch mit Arbeitsstrom. Der Wasserverbrauch wird für jeden Garten separat über einen Wasserzähler abgerechnet. Der Preis je m³ Wasser ist relativ günstig, da nur der Frischwasserverbrauch ohne Kanalgebühren berechnet wird. Zur Anlage gehören 2 Parkplätze. Der eine befindet sich unmittelbar vor dem Vereinshaus im Mühlenweg, der andere im oberen Teil der Anlage und ist über den Steffensweg zu erreichen. Wo die Gärten zu finden sind, kann den Plänen in den Aushangkästen entnommen werden. Ein Plan befindet sich im Aushangkasten vor dem Vereinshaus, der andere im Aushangkasten am Parkplatz Steffensweg. Um Besucherinnen und Besuchern das Auffinden von Freunden und Bekannten zu erleichtern, wurden alle Wege vor einigen Jahren mit Namensschildern versehen.

Information über die Mitgliedschaft, Fördermitgliedschaft, Familienmitgliedschaft. Ein eigener Garten ist nicht teuer. Jedenfalls bei uns nicht.

Neue Gartenfreunde bzw. neue Gartenfreundinnen können mit folgenden finanziellen Beiträge rechnen:

  • Eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 150,00 €.
  • Mitgliedsbeitrag 30,00 € / Jahr
  • Familienmitglied 10,00 € / Jahr
  • Fördermitgliedsbeitrag 20,00 € / Jahr
  • Pacht 0,27 €/m²
  • Versicherung 26,00 € / Jahr
  • Wassergeld 2,40 €/m³

Je nach Gartengröße und Wasserverbrauch fallen jährliche durchschnittliche Kosten von insgesamt ca. 180 € an. Das entspricht einer monatlichen Belastung von ca. 15 €. Daneben besteht für den Lebenspartner/die Lebenspartnerin des Gartenpächters oder der Gartenpächterin die Möglichkeit, dem Verein als Familienmitglied beizutreten. Mit der Familienmitgliedschaft einher geht die Stimmberechtigung bei den Mitgliederversammlungen. Neben den finanziellen Verpflichtungen sind von jedem Mitglied 8 Gemeinschaftsstunden zu leisten.