Die Versicherungsobleute informieren

Sehr geehrter Gartenfreund,

 

Im Folgenden möchten wir Euch einige Hinweise zur Abwicklung eines Schadenfalls geben:

 

1. Verständigen Sie bei Einbruchdiebstahl oder Feuer die Behörden (Polizei, Feuerwehr). Lassen Sie sich bitte unbedingt das Protokoll aushändigen. Dieses muss alle verursachten Schäden und Verluste enthalten. Lassen Sie sich bitte eine Kopie Ihrer nachträglichen Verlustmeldungen durch die Polizei bestätigen und Reichen Sie uns diese ein. Schadenanzeige bekommt Ihr bei Euren Versicherungsobmann im Verein.

 

2. Fertigen Sie eine Aufstellung der fehlenden, beschädigten oder zerstörten Gegenstände an. Diese sollte das Jahr des Kaufes und den Kaufpreis enthalten.Bitte fügen Sie wenn möglich Quittungen bei.

( für Gegenstände in der Garantiefrist ist dies unbedingt notwendig! )

 

3. Für die Regulierung der Schäden am Gebäude (Tür, Fenster), die durch einen Einbruch entstanden sind, benötigen wir entweder die Rechnung Ihres Handwerkers oder die Kassenbelege für benötigtes Material sowie eine Aufstellung Ihrer Arbeitszeit.

 

4. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen (Protokoll,Bankverbindung,Belege) an den zuständigen Versicherungsobmann.

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und eine schadenfreie Zeit in Ihrem Kleingarten.

 

Die noch aktuelle Schadensanzeige finden Sie etwas weiter unten als Download, sowie einen praktischen Laubeninhaltsrechner. 

 

Ansprechpartner:

 

Jürgen Tautz

Sonnenberg 29

37120 Bovenden

 

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Schadensanzeige
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